Messstellenbetrieb Erdgas

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Messstellenbetrieb (dazu zählen Einbau, Bereitstellung und Wartung von Messeinrichtungen) sowie Messung (Ablesung und Transfer der Ablesedaten zum Netzbetreiber) liegen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) grundsätzlich in der Zuständigkeit des Netzbetreibers. Darüber hinaus gewährt der Netzbetrieb der Stadtwerke Parchim GmbH einem geeigneten Dritten im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Abschluss eines Messstellenbetriebs- und Messrahmenvertrages die Möglichkeit, im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) genannte Leistungen zu übernehmen.

Neben den oben genannten Dienstleistungen für unsere Kunden stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Eichfristen eingehalten werden und führen in regelmäßigen Abständen einen Zählerplantausch durch, bei dem diejenigen Zähler ersetzt werden, deren Eichgültigkeit demnächst ablaufen würde.