Lieferantenrahmenvertrag

Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben am 27.03.2026 die Änderungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) verabschiedet, die zum 01.10.2026 in Kraft treten werden. Die Änderungen erfolgten aufgrund von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowie zur Berücksichtigung von Erfordernissen aus dem Markt.

Aufgrund der Verpflichtung der Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung, die Standardverträge Dritten gegenüber in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden und eine diskriminierungsfreie Anwendung der neuen Regelungen im Markt sicherzustellen, haben wir nachfolgend den Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XV zum Download bereitgestellt.

MESSSTELLENBETREIBERRAHMENVERTRAG

Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 ist der Messstellenbetrieb inklusive Messung Aufgabe des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Der veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des Beschlusses
BK7-17-026 der BNetzA.