Lieferantenrahmenvertrag

Die Regelungen der Kooperationsvereinbarung wurden von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE unter Einbeziehung der Positionen der Bundesnetzagentur und der Netznutzer an die geänderten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Im Zuge dieser Anpassungen wurden gleichzeitig weitere Änderungen vorgenommen, die aus Sicht der Beteiligten für sachgerecht und notwendig erachtet wurden. Die am 31. März 2022 veröffentlichte Änderungsfassung tritt zum 01. Oktober 2022 in Kraft.

Aufgrund der Verpflichtung der Vertragspartner der Kooperationsvereinbarung, die Standardverträge Dritten gegenüber in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden und eine diskriminierungsfreie Anwendung der neuen Regelungen im Markt sicherzustellen, haben wir nachfolgend den aktuellen Lieferantenrahmenvertrag nach KoV XIII zum Download bereitgestellt.

MESSSTELLENBETREIBERRAHMENVERTRAG

Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 ist der Messstellenbetrieb inklusive Messung Aufgabe des Netzbetreibers in seiner Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Der veröffentlichte Vertrag entspricht dem Wortlaut des Beschlusses
BK7-17-026 der BNetzA.