Netzzugang/Entgelte

Im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes sind die Stadtwerke Parchim GmbH verpflichtet, ihr örtliches Stromnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Parchim GmbH zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat den Stadtwerken Parchim GmbH die Erlösobergrenzen gemäß § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für die erste Regulierungsperiode in den Jahren 2009 bis 2013 festgelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen Strom wirkt ab dem 1. Januar 2009. Auf Basis dieser Festlegung haben die Stadtwerke Parchim GmbH gemäß § 4 ARegV die Netzentgelte berechnet.

Mit diesen Entgelten werden die durch den Netzbetrieb der Stadtwerke Parchim GmbH erbrachten Dienstleistungen aber auch die uns entstehenden Aufwendungen für

  • die Inanspruchnahme der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Parchim GmbH (z.B. Leitungen, Kabelanlagen, Transformatoren, Schaltanlagen) und der vorgelagerten Netze
  • die Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Betriebsführung, Frequenz- und Spannungshaltung, etc.) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes sowie Deckung der im Netz auftretenden Verluste
  • die Bereitstellung eines Zählers an der Entnahmestelle des Kunden
  • die Abrechnung der Energiemengen
  • die Messung an der Entnahmestelle des Kunden sowie die Abrechnung der erbrachten Leistungen
  • die Konzessionsabgabe an die Stadt Parchim
  • Mehrkosten nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKModG) vom 19.03.2002
  • ggf. Aushilfsenergie und Lieferung von Notstrom
  • ggf. Blindstromverbrauch
  • gewälzte Entgelte der vorgelagerten Netzen

vergütet. Die jeweils aktuellen Netznutzungsentgelte entnehmen sie bitte dem derzeit gültigen Preisblatt.